ENTSCHEIDUNG Margarethenhöhe, Essen

Verfahrensmanagement des EU-weiten einphasigen, hochbaulichen Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 für den Neubau von Wohngebäuden i.V.m. einem Verwaltungsgebäude und einer Tiefgaragenanlage im Siedlungsgebiet der Margarethenhöhe in Essen durch Niemann + Steege

 

Zweck der Neubaumaßnahmen ist es, die besonderen Anforderungen an den Ort, insbesondere hinsichtlich des Denkmalschutzes, und damit einhergehend die besonderen Bedürfnisse und die wirtschaftlichen Aspekte angemessen zu berücksichtigen. Die Margarethenhöhe ist ein südlicher Stadtteil der Stadt Essen im Ruhrgebiet. Namensgebend ist die Siedlung der Margarethenhöhe, welche als erste deutsche Gartenstadt gilt. Das Grundstück weist eine Größe von ca. 4.700 m² auf und befindet sich im Eigentum der Margarethe Krupp-Stiftung. Die Nutzfläche der neuen Wohnbebauung beträgt ca. 3.000 m² und die des neuen Verwaltungsgebäudes 600 m² bis 700 m². Außerhalb des denkmalgeschützten Bereichs plant die Margarethe Krupp-Stiftung ein Neubauprojekt für ein Wohn- und Verwaltungsgebäude mit einer Tiefgaragenanlage.

 

Das Preisgericht hat den Entwurf des Planungsteams wörner traxler richter planungsgesellschaft mbh, Frankfurt a. M. mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Der Siegerentwurf für die Margarethenhöhe verfolgt mit dem Konzept der Aufreihung aller Wohnhäuser entlang der Straße „Lehnsgrund“ die Idee, die einen überzeugender Ansatz, der die Besonderheit des Grundstücks, am Übergang zum Wald berücksichtigt und die Qualität des Naturraums tief in das Grundstück – auch zum Nutzen der Nachbargebäude – herein zieht, darstellt.

 

Zur Straße zurückhaltend, aber dennoch mit durchdachten Details entwickelt, überraschen die Wohnhäuser gartenseitig mit ihrer Auflösung und dem Materialwechsel von Stein zu Holz bei den Annexbauten. Aus dieser Auflösung der Gebäudekubaturen werden für die Grundrisse hervorragende Qualitäten entwickelt. Es werden Gemeinschaftsgärten je Wohnhaus vorgeschlagen mit einer Abgrenzung zu einem halböffentlichen Grünraum an der in das Grundstück hereingezogenen Waldkante. 

 

Bildquelle: wörner traxler richter planungsgesellschaft mbh